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Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Hier finden Sie beispielhaft die wichtigsten Ziffern der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Überblick.

Weil die Honorare der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit nunmehr 30 Jahren nicht mehr angepasst wurden, werden meine ärztlichen Leistungen regelhaft mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet. Einige Leistungen wie aufwendige Beratungsgespräche, Hausbesuche oder Infusionen werden nach Abschluss einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ mit einem höheren Faktor abgerechnet. Hierbei kann die Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder Beihilfe leider nicht garantiert werden.

Technische Leistungen (z.B. Ruhe-EKG) werden je nach Aufwand zum 1,8-fachen bis 2,2-fachen Satz abgerechnet, Laborleistungen nach dem 1,15-fachen Satz.

Einige Leistungen sind nicht mit einer eigenen Gebührenziffer in der GOÄ abgebildet, da die gültige amtliche Gebührenordnung für Ärzte in weiten Teilen stark veraltet ist. Mit § 6 Absatz 2 gibt die GOÄ dem behandelnden Arzt die Möglichkeit, „selbstständige ärztliche Leistungen“, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu berechnen („Analogabrechnung“). Berücksichtigt werden hierbei Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Berufsverbände und des Hufeland-Verzeichnisses.

Erstgespräch zur Anamneseerhebung (GOÄ-Ziffer A30)183,60 Euro
Folgegespräch zur Anamneserhebung (GOÄ-Ziffer A31)91,80 Euro
Kurze Beratung > 10 Minuten (GOÄ-Ziffer 1) *32,62 Euro
Eingehende Beratung < 10 Minuten (GOÄ-Ziffer 3) *61,18 Euro
Erhebung der Fremdanamnese (GOÄ-Ziffer 4)44,88 Euro
Erörterung der Auswirkung einer Krankheit (GOÄ-Ziffer 34)61,20 Euro
Problemorientiertes therapeutisches Gespräch (GOÄ-Ziffer 849)46,92 Euro
Hausbesuch (GOÄ-Ziffer 50) *130,59 Euro
Gesundheitsuntersuchung (GOÄ-Ziffer 29)89,76 Euro
Symptombezogene Untersuchung (GOÄ-Ziffer 5)16,32 Euro
Untersuchung eines Organsystemes (GOÄ-Ziffer 7)32,64 Euro
Ganzkörperuntersuchung (GOÄ-Ziffer 8)53,04 Euro
Neurologische Untersuchung (GOÄ-Ziffer 800)39,78 Euro
Untersuchung seelisches Befinden (GOÄ-Ziffer 801)51,00 Euro
Fragebogen-Testung (GOÄ-Ziffer 857)16,90 Euro
Ruhe-EKG (GOÄ-Ziffer 651)26,54 Euro
Langzeit-EKG (GOÄ-Ziffer 659)41,97 Euro
Pulsoxymetrie (GOÄ-Ziffer 602)15,95 Euro
Lungenfunktionsprüfung (GOÄ-Ziffer 605 +605a)40,08 Euro
Sonographie Bauchorgane (GOÄ-Ziffer 410 + 420 + 401)82,28 Euro
Sonographie Schilddrüse (GOÄ-Ziffer 417 + 401)51,46 Euro
Neuraltherapie / Infiltration (GOÄ-Ziffer 268)26,52 Euro
Blutabnahme venös (GOÄ-Ziffer 250)5,83 Euro
Infusion intravenös (GOÄ-Ziffer 272) *73,43 Euro
Injektion subcutan oder intramuskulär (GOÄ-Ziffer 252)8,16 Euro
Injektion intravenös (GOÄ-Ziffer 253)14,28 Euro
Kurzer Befundbericht (GOÄ-Ziffer 75)26,53 Euro
Gutachterliche Stellungnahme (GOÄ-Ziffer 80)61,20 Euro
Umfangreiche gutachterliche Stellungnahme (GOÄ-Ziffer 85)je Stunde 102,20 Euro
Schreibgebühr (GOÄ-Ziffer 95)je Seite 3,50 Euro
Erstellung eines Medikationsplanes (GOÄ-Ziffer A70)8,16 Euro

* nach individueller Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ)

Eine vollständige GOÄ als Onlineversion finden Sie unter diesem Link:

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)